Warum bekomme ich Vitamin-B12-Spritzen nicht „vorsorglich“?
Vitamin-B12-Injektionen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn ein gesicherter Mangel vorliegt – zum Beispiel bei
•Aufnahmestörungen im Magen-Darm-Trakt,
•bestimmten Autoimmunerkrankungen oder
•nach Magen-/Darmoperationen.
Ohne einen nachgewiesenen Mangel oder eine Resorptionsstörung sind Injektionen keine Kassenleistung. In vielen Fällen reicht eine orale Einnahme aus oder es besteht gar kein Behandlungsbedarf.