Ich möchte einen
Corona Schnelltest machen

Derzeit sind keine Termine online buchbar

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anleitung | Schnelltest

Um Warte- und Kontaktzeiten zu reduzieren, haben Sie hier die Möglichkeit Ihre Daten vorab digital zu übermitteln (Schritt 1), den passenden Termin zu buchen (Schritt 2) und die Leistung, falls erforderlich, zu bezahlen (Schritt 3). Alle Formulare können unabhängig von der Reihenfolge ausgefüllt werden.

Nutzer der Corona-Warn-App

Wenn Sie die Corona-Warn-App benutzen, haben Sie dort die Möglichkeit ein „Schnelltest-Profil“ anzulegen. Eine Registrierung (Schritt 1) ist dann nicht mehr notwendig.

Weitere Information zur Corona-Warn-App finden Sie hier.

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Der Corona Schnelltest

Der Antigen-Schnelltest hingegen weist, im Gegensatz zum PCR-TEST nicht das Erbgut des Coronavirus, sondern lediglich Teile der Virushülle, die sogenannten Antigene, nach. Anders als beim PCR-Test braucht es eine gewisse Menge an Viren, damit der Test anschlägt. Das bedeutet: Auch bei einem negativen Test besteht ein Restrisiko.  Der Vorteil beim Antigen-Test liegt darin, dass er sehr leicht durchführbar ist und schnelle (15-30 Minuten) Testergebnisse liefert.

Wer wird getestet?

Laut Bundesgesundheitsministerium haben folgende Personen auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11.10.2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARSCoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARSCoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Corona Schnelltest im MVZ Kreuzberg

Um Ihnen auch in diesen Zeiten die bestmögliche medizinische Versorgung zu garantieren, haben wir auf dem Hof der Praxis eine Teststation eingerichtet, in der Sie sich Montag bis Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr testen lassen können. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, online einen Termin zu vereinbaren.

Bevor wir den Test durchführen können, benötigen von Ihnen einige Angaben. Bitte klicken Sie auf „Registrieren“ und füllen Sie die Felder aus. Verfügen Sie über die Corona-Warn-App, können Sie dort ein „Testprofil“ einrichten, weclhes wir vor Ort auslesen können.

Derzeit gilt einmal pro Woche.

Überblick Kosten Corona Schnelltest

Bei einem Antigen-Schnelltest handelt es sich immer um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL), die die Patient:innen selbst zahlen müssen, sofern Sie nicht zu den o.g. Personengruppen gehören. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ und beträgt 15,00 EUR.