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COVID-19 informieren

Informationen zu COVID-19

Nur gemeinsam können wir eine Entspannung der aktuellen Infektionslage in Deutschland und Berlin ermöglichen. Deshalb bitten wir Sie auch weiterhin Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren, zu Hause zu bleiben (#Stayhomeandhealthy) und die AHA+L+A-Formel zu berücksichtigen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App nutzen.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um COVID-19 zusammengefasst. Quellen hierfür ist die Seite des RKI, der KV Berlin und die Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

COVID-19 steht als Abkürzung für Corona Virus Disease 2019 und bezeichnet die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird.

SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser der COVID-19 Erkrankung identifiziert wurde.

Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt und sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen.

Virusvarianten

Bisher wurden die Coronavirus-Mutationen nach den Ländern benannt, in denen diese zuerst aufgetaucht sind. Doch das soll sich laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) nun ändern. Sie wollen bei der Namensgebung nach einem einheitlichen System vorgehen, um eine Stigmatisierung der Länder zu vermeiden. In Zukunft werden die Mutationen nach den Buchstaben des griechischen Alphabets benannt, die wissenschaftliche Bezeichnung bleibt jedoch bestehen.

Über die SARS-CoV-2-Virusvariante (Linie B.1.1.7 / Alpha) wurde erstmals  im Dezember 2020 von britischen Behörden berichtet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Virsuvariante noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar und weist eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass sie sich leichter ausbreiten kann. Inzwischen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit einhergehen könnte. Allerdings ist die Datenlage hierzu noch recht gering. Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.

Über diese Virusvariante aus Südafrika (SARS-CoV-2-Virusvariante Linie B.1.351 / Beta) wurde ebenfalls erstmals im Dezember 2020 berichtet. Auch sie geht ersten Untersuchungen zufolge mit einer höheren Übertragbarkeit einher. Inzwischen wurden erste Studien veröffentlicht, die vermuten lassen, dass der Schutz durch neutralisierende Antikörper, eine Komponente der Immunabwehr, gegenüber dieser Variante reduziert sein könnte bei Personen, die an der ursprünglichen Variante erkrankt waren oder einen auf dieser beruhenden Impfstoff erhalten haben.

Die dritte SARS-CoV-2-Variante (Linie B.1.1.28 P.1 / Gamma) zirkulierte erstmals im brasilianischen Staat Amazonas und ähnelt in ihren Veränderungen der Beta Virusvariante. Eine erhöhte Übertragbarkeit wird ebenfalls als denkbar erachtet. Eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften wird auch hier diskutiert.

Bei der Mutation, die erstmals in Indien entdeckt wurde (Linie B.1.617) wird zwischen zwei Varianten unterschieden: die besorgniserregende Variante B.1.617.2 (Delta) und der Variante B.1.617.1 (Kappa), die derzeit als „von Interesse“ eingestuft wird.

Omikron (B.1.1.529): Diese Variante wurde am 26.11.2021 von der WHO zur VOC (Virus of interest) erklärt. Phylogenetische Untersuchungen zeigen, dass Omikron unabhängig von der derzeit dominierenden Delta-Variante entstanden ist. Sie besitzt im Vergleich zum ursprünglichen SARS-CoV-2 eine ungewöhnlich hohe Zahl von Aminosäureänderungen im Spike-Protein, darunter solche, die u.a. Übertragbarkeit erhöhen. Die Variante wurde bereits in verschiedenen Ländern weltweit nachgewiesen und breitet sich rasant aus. In einigen Ländern ist Omikron bereits die dominierende Variante. Meist sind die Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit der Omikron-Variante milder, als bei einer Infektion mit anderen Varianten. Es haben sich mittlerweile zwei weitere Subvarianten (BA.4 u nd BA.5) gebildet. Diese dominieren zur Zeit das Infektionsgeschehen.

Situation in Deutschland
Zur Zeit dominieren die insbesondere Omikron Subvarianten BA.4 und BA.5 das Indektionsgeschehen in Deutschland (BA.5 Anteil 665 am 30.06.2022, Quelle: RKI). Deshalb ist es nach wie vor wichtig die bekannten Regelen (AHA+L+A-Formel) konsequent einzuhalten.

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen. Je nach Partikelgröße bzw. den physikalischen Eigenschaften unterscheidet man zwischen den größeren Tröpfchen und kleineren Aerosolen, wobei der Übergang zwischen beiden Formen fließend ist.

Einfach zusammengefasst lässt sich sagen, dass das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert ist. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die sich trotz einer Impfung mit dem Coronavirus infizieren, stark reduziert ist. Dennoch kann es sein, dass trotz eine Person trotz einer Impfung PRC-positiv getestet wird, weil sie infektiöse Viren ausscheidet. Aus diesem Grund gelten weiterhin für alle die von der STIKO empfohlenen Schutzmaßnahmen (AHA+L+A-Formel): Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App nutzen.

Laut RKI wird das Risiko einer Virusübertragung durch eine Impfung in dem Maße reduziert, dass Geimpfte bei der Verbreitung der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.

Am 12. Mai 2020 hat der Berliner Senat die so genannte Infektions- bzw. Corona-Ampel beschlossen. Sie soll dabei helfen, das Infektionsgeschehen in Berlin zu bewerten, in dem mit ihr Auswirkungen von Lockerungen zur Eindämmung der Pandemie (z.B. Schul- und Kita-Öffnungen, Reduzierung der Kontaktbeschränkungen o.ä.) systematisch bewertet werden können.
Dabei gibt es drei Indikatoren, die die epidemiologische Corona-Lage gemeinsam widerspiegeln und deshalb von der Corona-Ampel berücksichtigt werden:

  • Reproduktionszahl
  • Neuinfektionen
  • Auslastung und Kapazität der ITS-Betten

Die Reproduktionszahl, beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist. Für das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde geschätzt, dass die Basisreproduktionszahl zwischen 2,8 und 3,8 liegt. Das heißt, dass jede infizierte Person im Mittel zwischen drei und vier Personen ansteckt, wenn keine Schutzmaßnahmen zur Eindämmung befolgt werden. Die Virusvarianten weisen eine höhere Übertragbarkeit auf, was bedeutet, dass eine an einer Variante Erkrankte Person, durchschnittlich noch mehr Personen anstecken kann. Liegt der Wert der Reproduktionsrate dreimal in Folge über 1,1, springt die Ampel auf gelb, bei einem Wert über 1,2 (auch dreimal in Folge) auf rot.

Die Zahl der Neuinfektionen ist der wichtigste Indikator. Aus ihr wird auch die 7-Tage-Inzidenz abgeleitet. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für Berlin wurde wie folgt abgestuft: bei einem Wert von 20 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner pro Woche springt die Ampel auf gelb, bei 30 einem Wert von 30 auf rot.

Die Auslastung und Kapazität der ITS-Betten beschreibt, wie viele Intensivbetten mit Patienten belegt sind, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es handelt sich hierbei um ein indirektes Maß für die Belastung des Gesundheitssystems. Auf gelb springt die Ampel hier, wenn über 15% der Betten belegt sind und auf rot bei einer Auslastung von über 25%.

Bedeutung der Ampelfarben:
Der Gesamtstatus der Berliner Corona-Ampel wird aus diesen drei Ampeln abgelesen und schaltet sich beim gleichzeitigen Vorliegen von zwei roten oder zwei gelben Indikatoren auf rot bzw. gelb. Möglich ist auch eine Kombination aus rot und gelb. In einem solchen Fall würde die Corona-Ampel auf gelb wechseln. Solange nur ein Indikator auf gelb oder rot springt, bleibt die Corona-Ampel auf grün.
Bei einer grünen Corona-Ampel gilt das Infektionsgeschehen in Berlin als kontrollierbar und weitere Lockerungen sind möglich. Bei einem gelben Ampelwert müssen die aktuell seltenen Maßnahmen genau überprüft werden und bei einem roten Ampelwert besteht dringender Handlungsbedarf und ggf. eine Verschärfung der Maßnahmen.

Die Inkubationszeit gibt die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an. Die mittlere Inkubationszeit (Median) wird in den meisten Studien mit 5-6 Tagen angegeben.

Forscher haben herausgefunden, dass das Sars-CoV-2 sich sehr schnell im Rachenraum ausbreitet und die Viruslast in der ersten Woche der Erkrankung am höchsten ist. Daraus leiten die Forscher wiederum ab, dass Infizierte in den ersten fünf Tagen nach Auftreten von Symptomen höchst infektiös sind.

Es ist jedoch auch bekannt, dass Erkrankte schon Tage vor auftreten von Symptomen andere anstecken (präsymptomatisch) können. Einige Erkrankte entwickeln gar keine Krankheitszeichen (asymptomatisch), können das Virus dennoch übertragen.

Für die Testung bzw. das Testergebnis eines Schnelltests bedeutet dies, dass ein negatives Ergebnis nur für einen begrenzten Zeitraum (ca. 36 Std.) seine Gültigkeit hat. Die Viruslast im Rachen- und Nasenbereich war zum Zeitpunkt der Testung nicht vorhanden oder zu gering. Der Getestete ist damit momentan nicht ansteckend, kann aber dennoch mit dem Virus infiziert sein. Deshalb ist ein Schnelltest und dessen Ergebnis immer nur als eine Momentaufnahme zu verstehen und kein Beweis dafür, dass man sich nicht mit dem Virus angesteckt hat.

Die Forschung ist noch immer dabei viele offne Fragen rund um die Übertragung, Erkrankungsdauer und die Schutzmöglichkeiten vor dem Virus zu erforschen. Noch gibt es nur wenige wissenschaftlich gesicherte Daten oder Studien, weshalb sich Aussagen, die hier getroffen werden ändern können. Das MVZ Kreuzberg aktualisiert regelmäßig alle Informationen rund um COVID-19 und bemüht sich um eine transparente Darstellung.

Geimpfte können mit ihrem gelben Impfausweis oder dem Digitalen Impfausweis nachweisen, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Je nach Impfstoff hat man nach einer (Johnsons & Johnson) oder nach der zweiten Dosis vollen Schutz. Allen gemein ist jedoch, dass seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. Zusätzlich dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorhanden sein, wie zum Beispiel Atemnot, Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Genesene können dies durch einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, nachweisen. Auch hier dürfen außerdem keine Corona-typischen Krankheits-Symptome vorliegen.

Die Bundesregierung hat die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Zum 1. Juni endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Ab dem 11. Juni 2022 wurden zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes aber nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministerium und des Auswärtige Amtes.

Das RKI unterscheidet bei den Risikogebieten zwischen Virusvarianten-, Hochinzidenz- oder „einfaches“ Risikogebiet. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Anforderungen an die Reise und an die Quarantänepflicht knüpfen.

Als einfaches Risikogebiete definiert das RKI Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.
Hochinzidenzgebiete, sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und Virusvariantengebiete, Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten. 

Zu welcher Gruppe ihr Reiseziel gehört, können Sie hier nachschauen.

Sie können sich in unserer Teststation testen lassen. Weitere Infos finden Sie hier (link). Einen Termin können Sie schnell und unkompliziert buchen, in den Sie auf das Kästchen klicken.

Sofern Sie Coronatypische Symptome aufweisen (Verlust des Geschmackssinns und/oder Geruchssinns beispielsweise) übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für einen PCR-Test. Wer sich auf eignen Wunsch hin testen lassen möchte und keine Symptome aufweist, muss die Kosten selbst tragen. Gesetzlich Versicherte zahlen in einem solchen Fall inkl. aller anfallenden Laborkosten 120,00 EUR, privat Versicherte 156,78 EUR.
Bei einem Antigen-Schnelltest handelt es sich immer um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL), die die Patient*innen selbst zahlen müssen. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ und beträgt  15,00 EUR.

Der Bund hat am 2. Mai 2022 folgende Empfehlungen zu Isolation und Quarantäne bei einer Corona-Infektion ausgesprochen:

Infizierte sollen sich 5 Tage isolieren. Ab dem 5. Tag kann diese Isolation enden, wenn ein negatives (Selbst-) Antigen-Testergebnis vorliegt. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen Kontakte zu reduzieren (insbesondere zu Risikogruppen).

Be­schäf­tigte in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens sowie Alten­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten und Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe müssen sich ebenfalls 5 Tage isolieren, müssen aber, um sich nach dem 5. Tag freizutesten, einen negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen und zuvor 48h Symptomfrei sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.