Ich möchte einen
PCR-Test machen

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Anleitung | PCR-Test

Um Warte- und Kontaktzeiten zu reduzieren, haben Sie hier die Möglichkeit Ihre Daten vorab digital zu übermitteln (Schritt 1), den passenden Termin zu buchen (Schritt 2) und die Leistung, falls erforderlich, zu bezahlen (Schritt 3). Alle Formulare können unabhängig von der Reihenfolge ausgefüllt werden.

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Der PCR-Test

Als sicherste Methode bei der Testung auf COVID-19 gilt der PCR-Test. Mit Hilfe dieses Testverfahrens können bereits geringste Mengen des Erbgut des Coronavirus nachgewiesen werden. Da das Verfahren jedoch recht aufwändig ist und die Labore zur Zeit ausgelastet sind, bekommen wir das Ergebnis in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden.

Wer wird getestet?

Grundsätzlich haben alle Personen mit Corona-typischen Symptomen einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Asymptomatische Personen können sich nach der Cornavirus-Testverordnung kostenlos testen lassen, wenn Sie zu den nachfolgend genannten Personengruppen gehören:

  • Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch einen Arzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Infektion mit SARSCoV-2 festgestellt wurde. Kontaktpersonen sind zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts, Personen mit engem räumlichen Kontakt zu einer infizierten Person oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
  • Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit SARSCoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben.
    Dies gilt z.B. für Einrichtungen, wie

    • Schulen, Kindertagesstätten
    • Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationären Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 IfSG
  • Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen.
    Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen:

    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationären Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Tageskliniken
    • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
    • stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Wir können an dieser Stelle nicht alle Reise- und Sicherheitshinweise bzw. unterschiedlichen Reisewarnungen, Test-, Nachweis und Quarantänereglungen abbilden, da dies immer abhängig von der Einstufung des jeweiligen Reiselandes ist und sich dies teilweise täglich ändert. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle an die Website des Auswärtigen Amtes verweisen.
Welche Länder aktuell als Hochrisilo-, oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden entnehmen Sie bitte dieser Liste des Robert-Koch-Insituts (RKI).

PCR-Test im MVZ Kreuzberg

Um Ihnen auch in diesen Zeiten die bestmögliche medizinische Versorgung zu garantieren, haben wir auf dem Hof der Praxis eine Teststation eingerichtet, in der Sie sich Montag bis Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr testen lassen können. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, online einen Termin zu vereinbaren.

Bevor wir den Test durchführen können, benötigen von Ihnen eine unterschriebe Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag, eine ausgefüllte Kurz-Anamnese und (nur bei Privatpatient*innen) eine Einverständniserklärung. Sie können diese vor Ort ausfüllen oder hier unten herunterladen, online ausfüllen und zu Hause ausdrucken und zum Termin mitbringen, oder uns per Email an corona@mvz-kreuzberg.de senden.

Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag
Kurz-Anamnese
Einverständniserklärung (nur Privatpatienten)

Überblick Kosten PCR-Test

Sofern Sie Coronatypische Symptome aufweisen (Verlust des Geschmackssinns und/oder Geruchssinns beispielsweise) übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für einen PCR-Test. Wer sich auf eignen Wunsch hin testen lassen möchte und keine Symptome hat, muss die Kosten selbst tragen. Gesetzlich Versicherte zahlen in einem solchen Fall inkl. aller anfallenden Laborkosten 120,00 EUR pauschal, privat Versicherte zahlen nach GOÄ 156,78 EUR.