Aktuelles zu
COVID-19

Liebe Patient:innen, seit dem 5.02.2022 gelten in Berlin folgende, neu angepassten Corona-Regeln bis zum 4.03.2022:

  • PCR-Test und Schnelltest: Künftig entfällt die Pflicht bei Vorliegen eines positiven (Fremd-)Antigentests einen bestätigenden PCR-Test durchführen zu lassen. Ausnahme: Wenn Sie mit vulnerablen Gruppen arbeiten (z.B. Krankenhaus, Altenheim). Dann besteht die Pflicht, dieses positive Ergebnis mittels eines Antigenschnell-Tests in einer zertifizierten Teststelle zu verifizieren. Bei widersprechenden Ergebnissen ist dann eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen.
  • Anwesenheitsdokumentation den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und Sport entfällt. Besteht diese doch, muss ein Test-/Impf- und Genesenennachweis nicht mehr erfasst werden. Die Erfassung der Kontaktdaten genügt.
  • Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird von 6 Monate auf 3 Monate nach dem positiven (PCR)-Testergebnis verkürzt.
  • Die zusätzliche Testpflicht (2G-plus) gilt künftig nur noch für Personen, die drei Monate nach ihrer zweiten Impfung nicht geboostert sind. D.h., dass die zusätzliche Testpflicht für Geboosterte (zeitlich unbegrenzt), frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate entfällt.
  • Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maximal 3000 Personen) wird dahingehend angepasst, dass auch die „2G zuzüglich Test“-Bedingung gilt, FFP2-Masken auch am festen Platz zu tragen sind und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zuständigen Senatsverwaltung einzuhalten ist.
    Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die „2 G zuzüglich Test“-Regelung. Davon ausgenommen sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
  • Für Selbstständige gelten Ausnahmen von „2G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
  • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).

 

Ihr MVZ Kreuzberg

Published On: 07. Februar 2022

Praxisschließung 15.01. und 22.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten, wir möchten Sie über eine wichtige Änderung in unserem Betriebsablauf informieren. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Kreuzberg wird an den kommenden zwei Montagen vorübergehend geschlossen sein. Diese Entscheidung wurde nicht leichtfertig getroffen, [...]

12. Januar 2024|
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