Was kann in der Videosprechstunde behandelt werden – was nicht?

In der Videosprechstunde können viele medizinische Anliegen gut besprochen werden – besonders, wenn es um Beratung, Befunde oder Verlaufskontrollen geht. Geeignet sind z. B.:

  • Verlaufsbesprechungen chronischer Beschwerden

  • Beratung zu Laborwerten oder Facharztbefunden

  • Rückfragen zu Medikamenten

  • Psychosoziale Anliegen

  • Ausstellung einfacher Folgebescheinigungen (nach ärztlicher Prüfung)

Nicht geeignet ist die Videosprechstunde für:

  • Akute Notfälle (z. B. Brustschmerzen, Atemnot, hohes Fieber)

  • Körperliche Untersuchungen, die z. B. Abhören, Abtasten oder Blutdruckmessung erfordern

  • Erste Einschätzungen unklarer Beschwerden, bei denen eine genaue körperliche Untersuchung notwendig ist

Ob ein Anliegen per Video möglich ist, entscheidet die Ärztin im Einzelfall. Falls nötig, werden Sie nach der Videosprechstunde zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen.