Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf ein einheitliches Zertifikat zum Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Covid-19-Erkrankungen geeinigt. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Nachweis namens „CovPass“ und soll per App auf dem Smartphone nutzbar sein. Seit dem 14.06.2021 soll es möglich sein, sich das sog. „grüne Zertifikat” bundesweit in Apotheken (auch nachträglich) ausstellen zu lassen.

Die CovPass App arbeitet mit einem Barcode: Dieser wird erstellt, wenn die Impfdaten der Person eingegeben werden und soll dann direkt mit der Impfnachweis-App eingescannt werden können. Der Barcode kann auch in einer sog. Wallet-App oder der Corona-Warn App hinterlegt werden können, was das Herunterladen der CovPass App nicht zwingend erforderlich macht. Falls kein Smartphone vorhanden ist, genügt auch ein Papierausdruck des Barcodes als Nachweis. In der CovPass App soll es auch möglich sein, ein negatives Testergebnis oder eine durchgemachte Infektion in Form eines Testzertifikates bzw. Genesenenzertifikates zu hinterlegen.

Die Nutzung des digitalen Impfausweises ist freiwillig und ergänzend. Der Impfnachweis kann weiterhin auch über den gelben Impfpass erfolgen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Digitalen Impfpass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.