Aktuelles zu
COVID-19

Das Bundesgesundheitsministerium hat folgende Bestimmungen für Einreisende ausgesprochen:

  • Es besteht eine Nachweispflicht bei Flugreisen, dh. vor der Abreise muss entweder ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis (digital oder Papierform) oder ein Genesennachweis vorgezeigt werden.
  • Es besteht eine Anmeldepflicht.
  • Vor der Einreise aus einem Risiko- und Hochinzidenzgebiet ist eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich (https://www.einreiseanmeldung.de/#/)
  • Bei Virusvariantengebieten besteht ein Beförderungsverbot per Zug, Bus, Schiff und Flugzeug sowie eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende (auch für Genesene und Geimpfte).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Published On: 28. Juni 2021

Masern – Impfstatus unklar?

Liebe Patientinnen und Patienten, Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt generell allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, eine einmalige Impfung gegen Masern. Personen, [...]

06. März 2024|
Nach oben