Aktuelles zu
COVID-19

Ab Sonnabend (10.07.2021) treten folgende Corona Lockerungen in Kraft:

– Beim Einkaufen genügt günftig eine einfache OP-Maske. Lediglich im öffentlichen Nahverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Nagelstudio etc.) besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske.

– Kontaktbeschränkungen für private Treffen in Innenräumen fallen weg.

– Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind dann mit bis zu 1000 zeitgleich Anwesenden erlaubt.

– sportliche Großveranstaltungen für bis zu 25.000 Zuschauer sind möglich, solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht über 35 steigt.

– Tanzveranstaltungen im Freien sind dann mit bis zu 1000 zeitgleich Anwesenden wieder möglich; drinnen bleiben sie verboten.

– Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt künftig erst bei mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen eine Testpflicht. Bei Veranstaltungen im Freien sowie im professionellen sportlichen Wettkampfbetrieb gilt die Testpflicht erst bei mehr als 750 Menschen.

– Bei Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten entfällt die Pflicht zur BUCHUNG EINES TERMINS. Gäste müssen in dem Rahmen nur dann negativ getestet sein, soweit sie geschlossene Räume aufsuchen.

Bleiben Sie gesund!

 

Published On: 07. Juli 2021

Termine für die Grippeschutzimpfung

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13. September 2023|
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