Was ist der Unterschied zwischen Krankschreibung, Attest und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Die sogenannte Krankschreibung ist der offizielle Nachweis, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht arbeitsfähig sind. Sie wird im Regelfall ab dem Tag der Untersuchung ausgestellt und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In begründeten Fällen kann sie bis zu drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Die AU wird elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, wo der Arbeitgeber diese ebenfalls elektronisch abruft.

Attest
Ein Attest ist eine individuelle ärztliche Bescheinigung, zum Beispiel zur Vorlage bei Bildungseinrichtungen, Behörden oder dem Arbeitgeber (z. B. für Reisetauglichkeit, Sportuntauglichkeit etc.). Es ist keine Kassenleistung und kostet in der Regel 10 €. Ein Attest kann nur für den aktuellen oder zukünftigen Tag ausgestellt werden – nicht rückwirkend.

Atteste werden bei uns nur vor Ort von einer Ärztin ausgestellt. Eine digitale Anfrage/Bearbeitung ist nicht möglich. 

Bescheinigung
Dies ist der allgemeine Begriff für medizinische Nachweise, zu denen sowohl AU als auch Atteste zählen. Je nach Inhalt und Zweck gelten unterschiedliche Vorgaben zur Ausstellung und Gültigkeit.