Warum brauche ich für BtM-Medikamente regelmäßige Facharzttermine?

BtM-Medikamente (Betäubungsmittel) wie bestimmte Schmerzmittel oder ADHS-Präparate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und haben daher besonders strenge Vorschriften.

Die regelmäßige Mitbetreuung durch Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Psychiatrie, Schmerzmedizin) ist notwendig, um:

  • die richtige Dosierung zu überprüfen,
  • mögliche Nebenwirkungen und Abhängigkeitspotenziale zu kontrollieren,
  • und die Therapie bei Bedarf rechtzeitig anzupassen.

In der Hausarztpraxis können wir Folgerezepte übernehmen – jedoch nur, wenn eine fachärztliche Mitbehandlung vorliegt. So wird Ihre Sicherheit gewährleistet und die Therapie zuverlässig begleitet.