Warum fehlen auf meiner Folgebescheinigung die vorherigen Krankheitstage?

Das ist kein Fehler, sondern gehört so: Auf der Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) steht immer nur der neue Zeitraum, für den Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Der Zeitraum, der davor liegt, ist auf der Erstbescheinigung dokumentiert.

Auf der Folgebescheinigung sehen Sie außerdem das Ausstellungsdatum – das ist der Tag, an dem Sie die Folgebescheinigung erhalten haben. Dass die vorherigen Tage nicht erneut aufgeführt sind, ist korrekt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Wichtig: Damit keine Lücke entsteht, muss die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der ersten AU ausgestellt werden. Dann ist die Krankmeldung lückenlos – auch wenn das auf der Bescheinigung nicht explizit so dargestellt wird.