Wann muss ich für Atteste oder Formulare in der Praxis etwas bezahlen?

Bestimmte Bescheinigungen oder Atteste, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind sogenannte Selbstzahlerleistungen. Das betrifft z. B. Atteste für Schule, Sport, Reisetauglichkeit oder Behörden sowie das Ausfüllen zusätzlicher Formulare (z. B. fürs Jobcenter).

Für diese Leistungen berechnen wir in der Regel eine Gebühr von 10 €. Medizinisch notwendige Nachweise wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sind hingegen Kassenleistungen und kosten nichts.