Ich bin im Ausland und brauche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – warum kann ich die nicht bekommen und was muss ich tun?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – umgangssprachlich Krankschreibung – können wir nur ausstellen, wenn Sie sich in Deutschland befinden. Dies ist gesetzlich so geregelt, da eine AU hierzulande nur nach einer ärztlichen Untersuchung im Inland gültig ist.

Wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts arbeitsunfähig erkranken, benötigen Sie stattdessen eine ärztliche Bescheinigung von einer dortigen Ärztin oder einem dortigen Arzt. Diese muss den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit enthalten und sollte möglichst auf Deutsch oder Englisch verfasst sein.

Lassen Sie diese Bescheinigung schnellstmöglich an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber übermitteln. Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland kann Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die Behandlung fortsetzen und – falls nötig – eine Folgebescheinigung ausstellen.