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Warum brauche ich für BtM-Medikamente regelmäßige Facharzttermine?

BtM-Medikamente (Betäubungsmittel) wie bestimmte Schmerzmittel oder ADHS-Präparate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und haben daher besonders strenge Vorschriften.

Die regelmäßige Mitbetreuung durch Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Psychiatrie, Schmerzmedizin) ist notwendig, um:

In der Hausarztpraxis können wir Folgerezepte übernehmen – jedoch nur, wenn eine fachärztliche Mitbehandlung vorliegt. So wird Ihre Sicherheit gewährleistet und die Therapie zuverlässig begleitet.

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