Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die wir ausstellen, setzt eine ärztliche Untersuchung durch uns in Deutschland voraus.
Wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts arbeitsunfähig erkranken, lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit von einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort feststellen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und Ihre Aufenthaltsadresse.
Die Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes im Ausland kann als Nachweis dienen. Je nach Land, Krankenkasse und Arbeitgeber können zusätzliche Unterlagen oder weitere Schritte erforderlich sein. Bitte klären Sie dies möglichst frühzeitig.
Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland kann Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die Behandlung fortsetzen und – falls medizinisch nötig – eine neue AU oder Folgebescheinigung ausstellen.
English:
A certificate of incapacity for work (AU) issued by us requires an examination by us in Germany.
If you become unable to work while abroad, ask a doctor at your location to confirm your incapacity for work. Inform your employer and your health insurance fund as soon as possible about your incapacity for work, the expected duration, and your address abroad.
The certificate from the doctor abroad may serve as proof. Depending on the country, health insurance fund, and employer, additional documents or steps may be required. Please clarify this as early as possible.
When you return to Germany, your family doctor can continue your treatment and, if medically necessary, issue a new certificate of incapacity for work or a follow-up certificate.