Die Erstbescheinigung dokumentiert den Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit – sie zeigt den ersten Tag, an dem Sie krankgeschrieben wurden, und bis wann Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.
Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten Sie eine Folgebescheinigung. Auf dieser steht nur der neue Zeitraum der weiteren Arbeitsunfähigkeit – das Startdatum der Erkrankung steht dort nicht noch einmal.
Wichtig: Zwischen der Erst- und Folgebescheinigung darf kein Tag Lücke entstehen. Die Folgebescheinigung muss am nächsten Werktag nach Ablauf der Erstbescheinigung ausgestellt werden – dann ist die Krankmeldung lückenlos gültig.