Wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie es zu Hause betreuen müssen, können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für die sogenannte „Kindkrank“-Zeit erhalten. Diese Bescheinigung wird durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt ausgestellt, bei dem Ihr Kind in Behandlung ist.
In vielen Fällen ist das auch telefonisch möglich – vorausgesetzt, Ihr Kind ist dort bereits bekannt und eine persönliche Vorstellung ist medizinisch nicht zwingend nötig.
Bitte haben Sie Verständnis: Unsere Hausarztpraxis darf keine AU zur Betreuung eines erkrankten Kindes ausstellen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die behandelnde Kinderarztpraxis.