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Warum können Ärzt:innen nicht „einfach eine Ausnahme machen“?

Ärzt:innen in der gesetzlichen Versorgung sind an feste Regeln gebunden. Medikamente und Behandlungen dürfen nur dann auf Kassenrezept verordnet werden, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt.

 

Unrichtige oder nicht gerechtfertigte Verordnungen können zu finanziellen Nachteilen für die Praxis führen.

Deshalb entscheiden wir nicht nach Wunsch, sondern nach medizinischer Notwendigkeit und den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

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