Bei einem Eisenmangel ist die orale Behandlung mit Tabletten der empfohlene erste Schritt. Diese Therapie ist wirksam, sicher und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Eiseninfusion kommt erst dann infrage, wenn
•Tabletten nicht ausreichend wirken oder
•trotz Präparatewechsel nicht vertragen werden.
Solange eine orale Behandlung möglich und zumutbar ist, gilt eine Infusion nicht als Kassenleistung. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich geregelt und dient einer sicheren und sinnvollen Behandlung.