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Meine AU ist noch gültig, ich möchte aber wieder arbeiten – ist das ein Problem?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bescheinigt, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum voraussichtlich nicht arbeitsfähig sind. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Zeit krankgeschrieben zu bleiben.

Wenn Sie sich gesundheitlich wieder fit fühlen, dürfen Sie früher zur Arbeit zurückkehren – eine „Gesundschreibung“ ist nicht erforderlich.

Ausnahmen: In bestimmten Fällen dürfen Sie nicht vorzeitig arbeiten, auch wenn Sie sich wieder fit fühlen. Das gilt zum Beispiel bei Infektionskrankheiten (z. B. Masern, Keuchhusten) oder wenn Sie in einem sensiblen Umfeld arbeiten (Gesundheitswesen, Lebensmittel). Hier können besondere gesetzliche Vorgaben gelten.

Sollten Ihre Beschwerden erneut auftreten, benötigen Sie eine neue AU.

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