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ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG.
DER „GELBE SCHEIN“ WIRD DIGITAL.

Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie sind krank und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da Sie nur noch ein einzelnes Blatt für Ihre Unterlagen erhalten haben. Das liegt daran, dass Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch erhalten.

WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN
>Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun.

>Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis nun digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.

>Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.

>Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter, die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.

>Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.

>Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.

GUT ZU WISSEN
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

Ihr Praxisteam

Published On: 06. September 2023

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