Warum bekomme ich Vitamin-B12-Spritzen nicht „vorsorglich“?

Vitamin-B12-Injektionen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn ein gesicherter Mangel vorliegt – zum Beispiel bei

•Aufnahmestörungen im Magen-Darm-Trakt,

•bestimmten Autoimmunerkrankungen oder

•nach Magen-/Darmoperationen.

 

Ohne einen nachgewiesenen Mangel oder eine Resorptionsstörung sind Injektionen keine Kassenleistung. In vielen Fällen reicht eine orale Einnahme aus oder es besteht gar kein Behandlungsbedarf.