Aktuelles zu
COVID-19

Mit der neugefassten Coronavirus-Testverordnung vom 30.06.2021 wurde nun der Anspruch von Patient:innen auf die Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifkats geregelt. Wir dürfen Ihnen ein solches Zertifikat ausstellen, wenn ein positives PCR-Ergebnis vorliegt, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Wenn Sie den PCR-Test nicht bei uns haben durchführen lassen, dann benötigen wir das Testergebnis in ausgedruckter Form, um Ihnen ein solches Zertifikat ausstellen zu können.

Das gleiche gilt für das Impfzertifikat. Auch hier benötigen wir zur nachträglichen Ausstellung entweder das Impfheft oder den Ausdruck vom Impfzentrum.

Bleiben Sie gesund!

Published On: 16. August 2021

Praxisschließung 15.01. und 22.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten, wir möchten Sie über eine wichtige Änderung in unserem Betriebsablauf informieren. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Kreuzberg wird an den kommenden zwei Montagen vorübergehend geschlossen sein. Diese Entscheidung wurde nicht leichtfertig getroffen, [...]

12. January 2024|
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