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Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Ab dem 1. Oktober 2022 tritt ein neues Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dieses beinhaltet unter andem Änderungen zum Impfstatus.
Als vollständig geimpft gilt eine Person dann, wenn sie drei Einzelimpfungen bekommen hat. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein. Nach zwei Einzelimpfungen hat eine Person dann vollständigen Impfschutz, wenn Sie zusätzlich entweder einen positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER eine mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein) vorweisen kann.

Einen Impftermin können Sie hier buchen.

Bleiben Sie gesund!
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