Kann ich die Videosprechstunde auch aus dem Ausland durchführen?
Eine Videosprechstunde aus dem Ausland bieten wir nicht an. Die Versorgung per Videosprechstunde aus dem Ausland ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht gestattet.
Wenn Sie während eines Urlaubs im Ausland erkranken, lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit bitte vor Ort durch eine Ärztin oder einen Arzt feststellen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse schnellstmöglich. Reichen Sie die Bescheinigung dort nach den geltenden Vorgaben ein. Bitte klären Sie frühzeitig, welche Unterlagen Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse benötigen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) können wir nicht nachträglich aufgrund eines Auslandsaufenthalts und nicht per Videosprechstunde aus dem Ausland ausstellen.
Wenn nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland eine weitere Behandlung oder eine neue oder Folgebescheinigung notwendig ist, buchen Sie bitte einen persönlichen Termin. Ob eine AU ausgestellt werden kann, entscheidet die Ärztin nach der Untersuchung und nach den geltenden Vorgaben.
English:
We do not offer video consultations from abroad. Under the rules for statutory medical care in Germany, medical care by video from abroad is not permitted.
If you become ill during a holiday abroad, please have your incapacity for work assessed by a doctor in the country where you are staying. Inform your employer and your health insurance company as soon as possible. Submit the certificate there according to the applicable rules. Please check early which documents your employer and health insurance company need.
We cannot issue a certificate of incapacity for work (AU) retroactively because of a stay abroad, and we cannot issue it by video consultation from abroad.
If you need further treatment or a new or follow-up certificate after returning to Germany, please book an in-person appointment. The doctor will decide after the examination and according to the applicable rules whether an AU can be issued.