Gesetzlich Versicherte müssen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal pro Quartal in der Praxis vorlegen. Das Einlesen ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell bleiben und Ihre Behandlung über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Ohne das Einlesen der Karte dürfen wir Leistungen nicht über die Krankenkasse abrechnen. Sollten Sie Ihre Karte beim Termin nicht dabeihaben, reichen Sie sie bitte innerhalb von fünf Tagen nach oder übermitteln Sie Ihre Versicherungsdaten digital über Ihre Krankenkassen-App.