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Wie kann ich meinen Masernschutz nachweisen?

Seit März 2020 gilt in Deutschland die Masern-Impfpflicht für bestimmte Personengruppen (z. B. in medizinischen und pädagogischen Einrichtungen). Den Nachweis können Sie bei uns auf zwei Wegen erbringen:

  1. Impfpass: Bringen Sie bitte Ihren Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung über die Masernimpfung mit.

  2. Antikörper-Test: Falls kein Impf­nachweis vorliegt, können wir per Blutuntersuchung überprüfen, ob ein ausreichender Schutz besteht.

Wenn kein Schutz vorhanden ist, können wir Sie direkt in der Praxis impfen.
Für den Antikörpertest buchen Sie bitte einen Termin zur Blutentnahme und bringen – falls vorhanden – Ihren Impfpass mit.

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