BtM-Medikamente (Betäubungsmittel) wie bestimmte Schmerzmittel oder ADHS-Präparate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und haben daher besonders strenge Vorschriften.
Die regelmäßige Mitbetreuung durch Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Psychiatrie, Schmerzmedizin) ist notwendig, um:
- die richtige Dosierung zu überprüfen,
- mögliche Nebenwirkungen und Abhängigkeitspotenziale zu kontrollieren,
- und die Therapie bei Bedarf rechtzeitig anzupassen.
In der Hausarztpraxis können wir Folgerezepte übernehmen – jedoch nur, wenn eine fachärztliche Mitbehandlung vorliegt. So wird Ihre Sicherheit gewährleistet und die Therapie zuverlässig begleitet.