Aktuelles zu
COVID-19

Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf ein einheitliches Zertifikat zum Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Covid-19-Erkrankungen geeinigt. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Nachweis namens „CovPass“ und soll per App auf dem Smartphone nutzbar sein.
Bei uns soll dieses „grüne Zertifikat“ ab dem 14.06.2021 bundesweit in Apotheken (auch nachträglich) erstellt werden können.

In der kostenfreien CovPass App wird ein Barcode hinterlegt. Dieser wird in der jeweiligen Arztpraxis oder Impfzentrum erstellt, wenn die Impfdaten der Person eingegeben werden und soll dann direkt mit der Impfnachweis-App eingescannt werden können. Der Barcode kann auch in einer sog. Wallet App oder der Corona-Warn App hinterlegt werden können, was das Herunterladen der CovPass App nicht zwingend erforderlich macht. Falls kein Smartphone vorhanden ist, genügt auch ein Papierausdruck des Barcodes oder der gelbe Impfausweis als Nachweis. Die Nutzung des digitalen Impfausweises ist freiwillig und ergänzend.

In der CovPass App soll es auch möglich sein, ein negatives Testergebnis oder eine durchgemachte Infektion in Form eines Testzertifikates bzw. Genesenenzertifikates zu hinterlegen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Digitalen Impfpass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Published On: 09. June 2021

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