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Aufklärung und Einverständniserklärung zur Durchführung von Corona-Schnelltests (Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test)

Zur Durchführung des Corona-Schnelltests stimme ich der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in meine Nase (Nasopharyngealabstrichs) oder durch den Mund in meinen Rachen (Pharynxabstrich) eingeführten Wattenstäbchens zu. Mir ist insofern bewusst, dass es hierbei auch bei sorgfältigster Durchführung in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen oder einem Würgereiz kommen kann. In diesem Bewusstsein willige ich ausdrücklich ein, dass der Schnelltest durchgeführt und meine personenbezogenen Daten wie nachfolgend beschrieben verarbeitet werden dürfen:

Welche Daten werden erhoben

  • Name und Vorname,
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
  • Mobilfunknummer
  • E-Mailadresse
  • Tag und Zeitpunkt der Testung
  • Testergebnis

Je nach Anlass für die Testung und den Zweck des Zertifikats kann die freiwillige Angabe einer Dokumenten-Nr. (Personal-ausweis oder Reisepass) sowie der Nationalität erforderlich sein. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erstellung eines mit allen Pflichtangaben vollständigen Zertifikats, da in manchen Ländern die Ein- oder -Ausreise ohne diese Angaben auf dem Zertifikat nicht möglich ist – bitte Reisebestimmungen beim Auswärtigen Amt genau prüfen.

Wer erhebt die Daten

  • Mitarbeitende der MVZ Kreuzberg GmbH

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir personenbezogene Daten? 

  • zur Durchführung der Corona-Schnelltestung auf Grundlage Ihrer Einwilligung, gemäß Art. 6 Abs. 1a und Art. 9 Abs. 2a DSGVO
  • zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß §4 TestV Bundesregierung (Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO)

Wer bekommt meine Daten weitergeleitet und zu welchem Zweck werden sie verarbeitet?

  • zur sicheren und schnellen Übermittlung des Testergebnisses (negativ / positiv / kein Ergebnis) an den Betroffenen sowie die Erstellung eines gültigen Testergebnis-Zertifikates (Befund), erfolgt die Übermittlung der Daten an einen technischen Dienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Dieser ist vertraglich zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
  • im Falle einer kostenlosen Bürgertestung nach §4 TestV Bundesregierung erfolgt die Verarbeitung oben genannter Daten auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung durch den Betreiber des Testzentrums. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs (1) lit c.
  • im Falle einer Positiv-Testung erfolgt die Meldepflicht ans örtliche Gesundheitsamt durch den Betreiber des Testzentrums, die auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz erfolgt.

Wann werden meine Daten wieder gelöscht?

Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen gelöscht.

Kann ich meine Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen?

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Jedoch können Vorgänge in der Datenverarbeitung, die bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung erfolgt sind, nicht rückgängig gemacht werden. Sie können Ihre Widerrufserklärung uns gegenüber oder gegenüber unseren Mitarbeitenden äußern.

Bitte beachten Sie außerdem unsere allgemeinen Datenschutzhinweise, in denen Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie Löschfristen und zuständige Ansprechpartner ausführlich erläutern werden.