Das Bundesgesundheitsministerium hat folgende Bestimmungen für Einreisende ausgesprochen:
- Es besteht eine Nachweispflicht bei Flugreisen, dh. vor der Abreise muss entweder ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis (digital oder Papierform) oder ein Genesennachweis vorgezeigt werden.
- Es besteht eine Anmeldepflicht.
- Vor der Einreise aus einem Risiko- und Hochinzidenzgebiet ist eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich (https://www.einreiseanmeldung.de/#/)
- Bei Virusvariantengebieten besteht ein Beförderungsverbot per Zug, Bus, Schiff und Flugzeug sowie eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende (auch für Genesene und Geimpfte).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit!
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