Ich habe einen Ersatzbehandlungsausweis, aber die Praxis kann die Versichertennummer nicht eintragen – Wo liegt das Problem?
Wenn Sie einen Ersatzbehandlungsausweis vorgelegt haben und die Praxis die Versichertennummer nicht eintragen kann, liegt das häufig daran, dass auf diesem Ausweis der Buchstabe vorne fehlt, der gemäß Standard-Format zur Krankenversichertennummer gehört. Bei GKV-Versicherten beginnt die Nummer in der Regel mit einem Großbuchstaben gefolgt von Ziffern.
In solchen Fällen besteht meist kein vollständiger Datensatz-Abgleich. Ihre Krankenkasse kann eine vollständige elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zur Verfügung stellen oder die korrekte Nummer nachträglich mit Buchstabe liefern.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
•Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach, ob Ihre Versichertennummer vollständig (mit dem Buchstaben) im System erfasst ist.
•Bitten Sie um Ausstellung einer vollständigen Ersatzbescheinigung oder um Zusendung Ihrer korrekten Versichertennummer.
• Sobald Sie die vollständige Nummer haben, teilen Sie diese der Praxis mit – so kann die Abrechnung korrekt erfolgen.