Warum kann ich nach einem Arbeitsunfall nicht in die Hausarztpraxis kommen, sondern muss zum D-Arzt?
Nach einem Arbeitsunfall sind Hausärzt:innen nicht die richtige Anlaufstelle. Zuständig ist der sogenannte Durchgangsarzt (D-Arzt) – eine Fachärztin oder ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit spezieller Zulassung der Unfallversicherungsträger.
Der D-Arzt dokumentiert den Unfall offiziell, stellt die Diagnose, entscheidet über die Behandlung und meldet den Fall an die Berufsgenossenschaft (BG). Nur so ist die Abrechnung über die Unfallversicherung möglich.
Bitte wenden Sie sich deshalb im Fall eines Arbeitsunfalls direkt an einen D-Arzt in Ihrer Nähe.