Waren Sie schon einmal bei uns?
Wenn Sie in den vergangenen drei Monaten persönlich bei uns in der Praxis gewesen sind und Ihre Krankenkassenkarte zum Daten- und Adressabgleich eingelesen wurde, zählen Sie als „Bestandspatient“ (Ihre Daten sind bekannt) und Ihnen steht ein verkürzter Fragebogen ohne Adressabgleich zur Verfügung.
Patienten die länger keinen Kontakt zu uns hatten oder zum ersten Mal zu uns kommen, zählen als „Neupatienten“ (das gilt, wenn Sie das letzte Mal vor 12 Monaten bei uns waren oder Sie noch nie bei uns waren). In diesem Fall müssen wir Sie bitten einen ausführlicheren Fragebogen auszufüllen der eine Versicherungs- und Adressabfrage beinhaltet.