Ich möchte mich gegen
COVID-19 impfen lassen

Impfen gegen COVID-19

Liebe Patientin, lieber Patient

Aufgrund der ständigen Veränderung von SARS-CoV-2 werden COVID-19-Impfstoffe an die zirkulierenden Virusvarianten angepasst, um optimalen Schutz zu gewährleisten. Der aktuelle COVID-19-Impfstoff (Comirnaty XBB.1.5) ist seit dem 18. September 2023 in Deutschland erhältlich und wird im MVZ Kreuzberg verwendet.

Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung für:

– Personen ab 60 Jahren
– Personen ab 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen erhöhen
– BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen und Personen mit erhöhtem Risiko in Gemeinschafts-Einrichtungen
– Medizinisches Personal in direktem Kontakt mit PatientInnen
– Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen ohne ausreichende Immunantwort auf COVID-19-Impfung

Der Herbst ist ein optimaler Zeitpunkt für die Impfung (mindestens jedoch 12 Monate nach der letzten Impfung), da Atemwegsinfektionen häufiger auftreten. Wenn eine Grippeimpfung erforderlich ist, können beide Impfungen gleichzeitig verabreicht werden.

Für die meisten Menschen ist keine Auffrischimpfung notwendig, da sie bereits mehrfach geimpft und immunisiert sind. Falls bei Personen über 18 Jahren aber die Basisimmunität (drei Antigenkontakte) fehlt, sollte dies ergänzt werden.

Für weitere Informationen lesen Sie hier.

Gemeinsam schützen wir uns vor schweren COVID-19-Erkrankungen.

Unterlagen für die COVID-19 Impfungen

Allgemeine Informationen zu COVID-19 Impfungen

Die Corona-Pandemie ist zwar vorüber, das Coronavirus SARS-CoV-2 kursiert jedoch wie andere Infektionserreger auch weiterhin in der Bevölkerung. Um sich zu schützen, bleibt die Impfung gegen COVID-19 weiterhin wichtig.

Die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die COVID-19-Impfung sind an die veränderte Situation und an neuere wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Die Ziele der STIKO-Empfehlungen für die Corona-Schutzimpfung sind weiterhin:

  • schwere COVID-19-Verläufe (Krankenhauseinweisungen und Todesfälle) zu verhindern
  • mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Eine Basisimmunität ist nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erreicht, wenn es mindestens drei Kontakte mit Bestandteilen des Coronavirus (Antigenen) gab. Mit Kontakt ist sowohl eine Impfung (oder mehrere) als auch eine frühere Infektion (oder mehrere) gemeint. Für eine bestmögliche Basisimmunität sollten mindestens zwei der drei Kontakte als Impfung erfolgt sein.

Es müssen bestimmte Zeitabstände zwischen diesen Kontakten mit dem Coronavirus eingehalten werden, damit ein effektiver Schutz entstehen kann. Dabei gelten folgende Empfehlungen:

  • Zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis soll der Impfabstand mindestens 3 Wochen betragen.
  • Zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis soll ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.
  • Eine Infektion soll für die drei Kontakte nur dann mitgezählt werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt.
  • Auch nach einer Infektion soll der Abstand zu einer Impfung mindestens 3 Monate betragen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Basisimmunität sowie jährliche Auffrischimpfungen für folgende Personengruppen, um diese vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Vorerkrankung, durch die sie ein höheres Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Zu diesen Vorerkrankungen gehören:
    • chronische Erkrankung der Atmungsorgane, wie zum Beispiel Asthma oder chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
    • chronische Herz-Kreislauferkrankungen
    • chronische Leber- oder Nierenerkrankungen
    • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und andere Stoffwechselerkrankungen
    • starkes Übergewicht
    • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie zum Beispiel chronische neurologische Erkrankungen wie Demenz oder psychiatrische Erkrankungen
    • Down-Syndrom (Trisomie 21)
    • angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz) oder relevante Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression)
    • aktive Tumorerkrankungen
  • Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeeinrichtungen
  • Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern arbeiten. Diese Personengruppen sind weiterhin einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken.
  • engen Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Immunsuppression).

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollte die Auffrischimpfung in der Regel jedes Jahr beziehungsweise in einem Mindestabstand von 12 Monaten zum letzten (Antigen-)Kontakt (Impfung oder Infektion) durchgeführt werden. Sie soll vorzugsweise im Herbst erfolgen, weil davon ausgegangen wird, dass im Herbst und Winter die Ansteckungsgefahr höher ist als in den wärmeren Monaten.

Jährliche Impfungen werden aktuell nur für Personen mit höherem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder mit einem höherem Ansteckungsrisiko sowie engen Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Immunsuppression) empfohlen.

Ja, die Impfung gegen COVID-19 kann bei den meisten COVID-19-Impfstoffen gleichzeitig mit anderen Impfungen erfolgen, sofern es sich um sogenannte Totimpfstoffe handelt. Totimpfstoffe enthalten keine lebenden, vermehrungsfähigen Erreger. Geimpft wird dann an zwei verschiedenen Armen.

Zu den Totimpfstoffen gehören beispielsweise die meisten Impfstoffe gegen Grippe (Influenza). Ausnahme: Bei einem Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen Lebendimpfstoff (als Nasenspray), der abgeschwächte Viren enthält.

Weitere Totimpfstoffe, die gleichzeitig mit bestimmten COVID-19-Impfstoffen eingesetzt werden können, sind beispielsweise Impfstoffe gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder auch FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis).

Bei der gleichzeitigen Gabe von zwei Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können.

Bei mRNA-Impfstoffen werden keine Krankheitserreger oder deren Bestandteile (Antigene) für den Aufbau des Impfschutzes genutzt. Stattdessen enthalten mRNA-Impfstoffe Teile des Erbguts des Coronavirus SARS-CoV-2 (Genabschnitte) in Form von sogenannter messenger-RNA (kurz mRNA). Diese wird auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Die mRNA dient nach der Impfung im Inneren von Körperzellen als Bauplan für die Herstellung einzelner Proteine. Es werden Proteine (z. B. das Spikeprotein des SARS-Coronavirus-2) hergestellt, nicht aber das ganze Virus. Die fertigen Proteine werden anschließend dem Immunsystem gezeigt, das mit einer gezielten Antikörperbildung gegen das SARS-CoV-2-Protein und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen reagiert. Diese Immunreaktion kann zu leichten Symptomen führen (z. B. Rötung und Schwellung an der Impfstelle), die meist nach wenigen Tagen von selbst verschwinden. Proteine, die eine Immunreaktion anregen können, werden als Antigene bezeichnet.

Um die Aufnahme durch Körperzellen zu ermöglichen, wird die mRNA mit Lipidstoffen (kleinen Fetttröpfchen) umhüllt, so dass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind auch nach der Impfung ausreichend stabil und ermöglichen die Aufnahme der mRNA in Körperzellen. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zellschädigend (zytotoxisch) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.

Nach der Impfung wird in den Zellen die Erbinformation, die die mRNA enthält, ausgelesen. Dadurch werden Proteine (z. B. das Spike-Protein des SARS-Coronavirus-2) hergestellt, nicht aber das ganze Virus. Diesen Prozess nennt die Biologie Translation. Dasselbe läuft in jeder Körperzelle auch mit der zelleigenen mRNA ab. Die mRNA wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA (Erbgut). Hierzu hat das RKI ein Faktensandwich erstellt.

Die fertigen Proteine werden anschließend dem Immunsystem präsentiert, das mit einer gezielten Antikörperbildung gegen das SARS-CoV-2 -Protein (humorale Immunantwort) und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen reagiert (zelluläre Immunantwort). Diese Immunreaktion kann zu den klassischen, leichten Symptomen führen (z. B. Rötung und Schwellung an der Einstichstelle), die meist nach wenigen Tagen von selbst verschwinden.

mRNA-Impfstoffe haben den Vorteil, dass sie sehr schnell an neue Varianten eines Virus angepasst werden können. Dafür werden einzelne Bausteine der mRNA im Labor gentechnisch ausgetauscht. Anschließend können mRNA-Impfstoffe in großer Anzahl innerhalb weniger Wochen hergestellt werden. Die COVID-19-Impfstoffe auf mRNA-Basis können im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen gesunden Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen COVID-19. Personen ab 6 Monaten mit bestimmten Vorerkrankungen, ab 60 Jahren oder in bestimmten Berufen werden zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen empfohlen.

Der Corona-Impfcheck informiert prägnant und leicht verständlich über die aktuellen Impfempfehlungen – zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

In wenigen Klicks zur passenden Impfempfehlung

Im interaktiven Online-Impfcheck können Sie einfach und mit geringem Aufwand für sich, Ihr Kind oder andere Angehörige den Impfstatus überprüfen. Hierfür genügt es, einige wenige Fragen zu beantworten. Benötigt werden Angaben zum Alter, zu bisherigen Impfungen, zu vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektionen sowie zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19. Auf dieser Basis ermittelt das Online-Tool, ob der Impfschutz aktuell komplett ist oder ob Impfungen anstehen.

Bitte beachten Sie: Der Corona-Impfcheck bietet eine Orientierungshilfe, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf ein einheitliches Zertifikat zum Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Covid-19-Erkrankungen geeinigt. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Nachweis namens „CovPass“ und ist per App auf dem Smartphone nutzbar. Seit dem 14.06.2021 erhalten Sie dieses sog. „grüne Zertifikat“ bundesweit in Apotheken und seit Mitte Juli auch bei uns in der Praxis.

Die CovPass App arbeitet mit einem Barcode: Dieser wird erstellt, wenn die Impfdaten der Person eingegeben werden und soll dann direkt mit der Impfnachweis-App eingescannt werden können. Der Barcode kann auch in einer sog. Wallet-App oder der Corona-Warn App hinterlegt werden können, was das Herunterladen der CovPass App nicht zwingend erforderlich macht. Falls kein Smartphone vorhanden ist, genügt auch ein Papierausdruck des Barcodes als Nachweis. In der CovPass App soll es auch möglich sein, ein negatives Testergebnis oder eine durchgemachte Infektion in Form eines Testzertifikates bzw. Genesenenzertifikates zu hinterlegen.

Die Nutzung des digitalen Impfausweises ist freiwillig und ergänzend. Der Impfnachweis kann weiterhin auch über den gelben Impfpass erfolgen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Digitalen Impfpass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Den digitalen Impfausweis sowie das Genesenenzertifikat erhalten Sie ab sofort bei uns in der Praxis, entweder direkt nach der Impfung bzw. Diagnose oder nachträglich. Schreiben Sie uns hierfür bitte eine Email an mail@mvz-kreuzberg.de.

Auch Apotheken stellen weiterhin diese Zertifikate aus. Apotheken in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Zugelassene COVID-19 Impfstoffe und wie Sie wirken

In Deutschland sind bisher vier Impfstoffe zugelassen:

  • Comirnaty von BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff)
  • COVID-19-Vaccine von Moderna (mRNA-Impfstoff)
  • COVID-19 Vaccine von AstraZeneca (Vektorimpfstoff)
  • COVID-19 Vaccine von Johnson & Johnson (Vektorimpfstoff)

Mit der 18. Aktualisierug der Impfverordnung empfiehlt die STIKO Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax.

Damit unser Körper eine Immunantwort auf das Corona-Virus in Gang setzen kann, muss er lernen, wie die Spike-Proteine des Virus aussehen.

In Deutschland sind vier Impfstoffe zugelassen, sie auf zwei unterschiedlichen Wegen eine Immunantwort des Körpers auslösen: mRNA- und Vektorimpfstoffe.

Die mRNA Impfstoffe nutzen, wie der Name sagt, messengerRNA der oben genannten Spike-Proteine. Sie sind der Bote, welcher den Bauplan für die Spike-Proteine enthält. Diese mRNA wird in eine Fetthülle gepackt. Auf diese Weise wird der Bauplan geschützt und gleichzeitig ein Eindringen in die Zellen erleichtert. Im Zellplasma werden dann mit Hilfe des Bauplans Spike-Proteine hergestellt, die der Körper bisher nicht kannte und für den Körper ungefährlich sind. Unser Körper erkennt diese Proteine als Fremdkörper, bildet Antikörper (Immunantwort) dagegen und schützt und dann vor einer echten Corona-Virus-Infektion.

Auch bei einem Vektor-Impfstoff ist das Ziel, dass der Körper selbst Spike-Proteine des Corona-Virus herstellen kann. Hier wird jedoch ein Virus (=Vektor) als Transportmittel eingesetzt, welches zuvor unschädlich gemacht wurde, dennoch besonders leicht in die Zelle eindringen kann. Der entscheidende Unterschied: hier wird DNA des Spike-Proteins in die DNA des Transport-Virus eingesetzt. Die DNA ist quasi das Original des Bauplans, während die mRNA nur eine Kopie dieses enthält. Diese DNA kann, im Gegensatz zur mRNA im Zellplasma nicht direkt ausgelesen werden. Sie muss den Umweg über den Zellkern nehmen und dort in mRNA übersetzt werden. 
Danach geschieht das gleich, wie bei einem mRNA-Impfstoff.

Kurz nach einer COVID-19-Impfung können Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten, die nach wenigen Tagen wieder abklingen. Zu den häufigsten Reaktionen gehören Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Schüttelfrost sein, zuweilen auch Fieber oder Übelkeit. Diese sind meist schwach bis mäßig und klingen nach kurzer Zeit wieder ab.

Sie als Patient:in können und sollten Sie Nebenwirkungen melden. Das Paul-Ehrlich-Institut hat ein spezielles Meldeformular für die Nebenwirkungen nach einer COVID-19 Infektion eingerichtet. Um dort hinzugelangen klinken Sie bitte hier.

Das Deutsche Zentrum Immuntherapie (DZI) am Universitätsklinikum Erlangen untersucht, wie gut Menschen mit einer Autoimmunkrankheit (z.B. Rheuma, Darmentzündung und Schuppenflechte) auf eine Corona-Impfung ansprechen.

Sie fanden heraus, dass Patienten mit einer chronisch-entzündlichen Erkrankung die Impfung besser vertragen, was bedeutet, dass eine Corona-Impfung unbedenklich ist. 
Allerdings fanden die Wissenschaftler auch heraus, dass nicht alle Patienten mit chronischen Erkrankungen nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ausreichend Antikörper gebildet haben und damit keinen ausreichenden Impfschutz gegen SARS-CoV-2 entwickeln. Dennoch, dass stellten die Wissenschaftler auch klar, reagiere nicht jeder Patient gleich und man müsse zwei Wochen nach der zweiten Impfung abwarten. Habe der Körper des Patientn bis dahin keine Antikörper gebildet, wären verschiedene Wege möglich, so die Forscher. Der beste sei eine weitere, dritte Impfung und das Impfpräparat (Vektor-Impfstoff) zu wechseln.

Beschwerden nach einer COVID-19 Impfung?

Wenige Tage nach einer (Covid-)Schutzimpfung können körperliche Beschwerden auftreten. Dies muss nicht zur Besorgnis anregen. Denn um ihre Wirksamkeit zu entfalten, lösen Schutzimpfungen bestimmte Reaktionen im Körper aus. Das Immunsystem erlernt, wie es ein (Corona-)Virus bekämpft und reagiert dementsprechend.

Solche moderate Reaktionen können  Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- oder Muskelschmerzen, sowie Schüttelfrost, zuweilen auch Fieber oder Übelkeit sein, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen und ein Zeichen dafür sind, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert und Antikörper bildet.

Von diesen Impfreaktionen (typische Beschwerden für wenige Tage) sind die Impfkomplikationen zu unterscheiden (RKI, Stand: 26.02.2021). Impfkomplikationen gehen über diese typischen Beschwerden hinaus und sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen.

Solche Impfkomplikationen sind jedoch nach einer COVID-19-Impfung sehr gering. So berichtet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) von gerade einmal 0,2 Verdachtsfällen pro 1000 Impfungen (also eine von 5.000 Personen). Ebenso unwahrscheinlich seien Spätfolgen oder Langzeit-Nebenwirkungen. Diese sind von anderen, bisherigen Impfungen nicht bekannt und auch bei den Corona-Impfstoffen nicht zu erwarten.

Zur Überwachung der Impfstoffsicherheit und um bisher unbekannte Risiken nach einer Impfung erkennen zu können, haben Sie als Patient:in die Möglichkeit Impfkomplikationen und Impfreaktionen nach einer (Covid-19) Impfung zu melden, sofern Sie einen direkten Zusammenhang vermuten.

Auf der Website des Paul-Ehrlich-Institutes finden Sie ein allgemeines Meldeformular, das Sie dort online ausfüllen können. Wenn Sie darüber hinaus gerne einen Termin vereinbaren und Ihre Beschwerden nach einer Corona-Impfung mit einem Arzt besprechen möchten, klicken Sie bitte hier.

Corona-Impfcheck (Antikörper-Test)

Antikörper kommen im Blut vor und werden vom Immunsystem gebildet, wenn der Körper sich mit Krankheitserregern (z.B. SARS-CoV-2) auseinandersetzen muss.

Es gibt Tests, die die Anwesenheit von Antikörpern messen und Tests, die deren Funktionalität gegenüber dem Virus prüfen (sog. Neutralisationstest). Beim ersten Test wird nachgewiesen, ob der Patient schon einmal mit Corona infiziert war. Beim Neutralisationstest bringt man das Blutserum des Patienten mit Teilen des Coronavirus in Kontakt und prüft wie gut das Virus abgehalten wird.

Grundsätzlich geht man davon aus, dass Patienten, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben Antikörper gebildet haben und eine gewisse Zeit immun gegen das Virus sind. Erwiesen ist dies jedoch noch nicht. Auch kann noch niemand sagen, ab welchem Antikörper-Wert man tatsächlich immun ist. Ein Antikörpertest hält das RKI insbesondere für epidemiologische Fragestellungen zur Klärung der Verbreitung des Virus für sinnvoll. Um das Virus weiter zu erforschen führt das RKI zur Zeit Studien (CORONA-MONITORING lokal) an vier Standorten durch.

Wenn Sie dennoch gerne wissen möchten, ob Sie nach einer Corona-Infektion Antikörper im Blut haben, können Sie im MVZ Kreuzberg einen Corona-Antikörpertest machen. Da es sich bei einem solchen Test um eine individuelle Gesundheitsleistung handelt, werden die Kosten in Höhe von 56,08 € nicht von den Krankenkassen übernommen.