Aktuelles zu
COVID-19

Mit der neugefassten Coronavirus-Testverordnung vom 30.06.2021 wurde nun der Anspruch von Patient:innen auf die Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifkats geregelt. Wir dürfen Ihnen ein solches Zertifikat ausstellen, wenn ein positives PCR-Ergebnis vorliegt, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Wenn Sie den PCR-Test nicht bei uns haben durchführen lassen, dann benötigen wir das Testergebnis in ausgedruckter Form, um Ihnen ein solches Zertifikat ausstellen zu können.

Das gleiche gilt für das Impfzertifikat. Auch hier benötigen wir zur nachträglichen Ausstellung entweder das Impfheft oder den Ausdruck vom Impfzentrum.

Bleiben Sie gesund!

Published On: 16. August 2021

Termine für die Corona Impfung

Die COVID-19-Situation hat sich verändert, das Virus ist endemisch geworden. Dank Impfungen und Immunität gibt es weniger schwere Verläufe. Die STIKO empfiehlt allen Erwachsenen ab 18 Jahren Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung, um eine Basisimmunität zu schaffen. [...]

26. November 2023|
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